Die Kindergartenleiterin der Gemeinde Ringgau, Carina van der Willik, der Bürgermeister der Gemeinde Wildeck, Alexander Wirth und die Landtagskandidatin Karina Fissmann diskutierten bei einem gemeinsamen Treffen die kürzlich im Landtag eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Gebührenfreiheit in Kindertagesstätten.
Carina van der Willik machte in dem Gespräch deutlich, dass die Personalbedingungen in den Kitas verbessert werden müssen. „Die Aufgabenfülle, die Belastung des Fachpersonals und die des Leitungspersonals sind mit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes erheblich gestiegen.“ Aus ihrer Sicht benötige man mehr Zeiten für die Kinderbetreuung und für die organisatorischen Aufgaben. „Wir haben keine Vor- und Nachbereitungszeiten. Wir müssen innerhalb der eigentlichen Kinderbetreuungszeiten dokumentieren, nachweisen, organisieren und planen. Das ist nicht unser Anspruch von hochwertiger frühkindlicher Bildung!“, so Carina van der Willik. Der Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion greift genau diese Problematik auf: er sieht vor, Personalkapazitäten für mittelbare pädagogische Arbeitszeit sowie für Ausfallzeiten als auch für Leitungsaufgaben schrittweise zu verbessern.
Alexander Wirth beschrieb die Herausforderungen aus kommunaler Sicht. Ein Großteil der hessischen Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, befürchten Mehrkosten durch den Gesetzesentwurf von CDU und Grünen. „Wir gehen davon aus, dass die Kinder zukünftig länger in den Kitas angemeldet werden. Das bedeutet neue Gruppe, neues Personal, höhere Betriebskosten. Die ermittelten 136,- € pro Kind reichen bei weitem nicht aus, insbesondere im ländlichen Raum, in dem die Kosten für einen Kita-Platz im Schnitt über dieser Pauschale liegen.“ Alexander Wirth sieht auf die kommunale Familie große Probleme zukommen, die an anderer Stelle kompensiert werden müssen. Der SPD-Gesetzesentwurf würde die Kommunen deutlich entlasten, denn er sieht nicht nur eine Entlastung der Eltern, sondern auch der Kommunen vor. Mit der Neuregelung des Länderfinanzausgleiches könnte dieses umfangreiche Bildungs- und Betreuungskonzept finanziert werden.
Karina Fissmann kritisierte, dass die Gebührenentlastung nicht für U3-Kinder, also für Krippenkinder, gelte. In hessischen Kindertagesstätten liegen die Gebühren für die Krippenbetreuung zwischen 100,- € und 800,- €. Der Gesetzesentwurf der SPD sieht hier ebenfalls eine vollständige Gebührenbefreiung für Eltern vor. „Kein Steuerentlastungskonzept würde Familien so entlasten, wie der SPD-Gesetzesentwurf.“ Auch kritisierte sie die Finanzierung des Koalitionsentwurfes. „Aus meiner Sicht ist er eine riesige Mogelpackung und gehe an der Lebenswirklichkeit von Eltern vorbei. Schwarz-grün verteilt angebliche Wohltaten zu Lasten der Kommunen!“, so Karina Fissmann. „Frühkindliche Bildung muss auf der Prioritätenliste hessischer Landespolitik ganz oben angesiedelt sein- zum Wohle der Kinder, der Eltern, der Erzieherinnen und Erzieher und der Kommunen!“, so die Landtagskandidatin abschließend.
Kürzlich fand die öffentliche mündliche Anhörung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses des Hessischen Landtages statt. In der Anhörung übten die Experten überwiegend Kritik am Gesetzesentwurf von CDU und Grünen. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende April im Landtag beschlossen werden.