„Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich künftig nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Gleiches gilt für Eltern, die sich um ihre pflegebedürftigen erwachsenen Kinder kümmern. Dies ist auf einen von Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf, zurückzuführen, der nun im Bundestag verabschiedet wurde,“ erläutert Karina Fissmann.
„Die Betreuung im Pflegeheim ist teuer. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil davon abdeckt, mussten bisher Angehörige, wenn das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst aufgebraucht ist, die verbleibenden Kosten tragen. Diese konnten sich auf mehrere hundert Euro monatlich belaufen. Dabei übernahm erst einmal das Sozialamt die Kosten („Hilfe zur Pflege“), Länder und Kommunen konnten sich diesen Zuschuss aber von den Angehörigen – also Kindern oder Eltern – zurückholen. Nun ist dieser sog. Unterhaltsrückgriff erst ab einem brutto Jahreseinkommen von mehr als 100.000 € möglich. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 21.600 Euro netto /Jahr,“ erklärt Knut John.
Dabei gelte die neue Einkommensgrenze für jeden Unterhaltspflichtigen separat, also für jedes Kind. Auch das Einkommen der Ehepartner von unterhaltspflichtigen Kindern werde nicht mehr angerechnet.
„Alle, die weniger verdienen, müssen künftig nicht mehr für die Unterbringung und Pflege ihrer Angehörigen zahlen. Dies ist ein großer Schritt, um das Land sozialer und gerechter zu machen. Denn Angehörige von Pflegebedürftigen sind bereits emotional und organisatorisch stark belastet. Deshalb ist es wichtig, sie wenigstens vor finanziellen Risiken durch den sog. Unterhaltsrückgriff zu bewahren“, so Knut John und Karina Fissmann abschießend.