Stärkung des ÖPNV – Förderung  von Straßenbahnen ermöglichen

Bild: Angelika Aschenbach

Der Hessische Landtag hat heute in Erster Lesung Änderungen am Mobilitätsfördergesetz diskutiert. In der Debatte erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tobias Eckert:

„Über die Bedeutung des Schienenverkehrs bei der Bewältigung der Veränderungen in der Mobilitätspolitik sind wir uns fast alle einig. Bisher sieht das Mobilitätsfördergesetz keine Förderung der Anschaffung und der Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen vor, die von den Städten Frankfurt, Darmstadt und Kassel eingesetzt werden. Das soll mit der Erweiterung der förderfähigen Vorhaben geändert werden, dazu dient unser Gesetzentwurf. Straßenbahnen leisten einen wichtigen Beitrag zu Staureduzierung und sind umwelt- und klimafreundlicher als die Nutzung des PkW. Um einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten, ist eine Förderung von Straßenbahnen dringend geboten.

Das Land ist mit in der Verantwortung. In Frankfurt und Darmstadt wurde ja gegen den Luftreinhalteplan des Landes geklagt, um bessere Luftwerte zu erhalten. Daher ist das Land auch bei den Herausforderungen zur Finanzierung eines attraktiven Angebotes auf der Schiene mit in der Verantwortung.

Im bisherigen Mobilitätsfördergesetz ist die Anschaffung und Ersatzbeschaffung nicht förderfähig. Das wurde auch sehr deutlich bei meinen Besuchen in den Städten mit Straßenbahnen, also in Frankfurt, in Darmstadt und Kassel. Gefördert werden beispielsweise die Einrichtung eines Gleichrichterunterwerks (GUW) in Kassel oder ähnliches mehr, Investitionen in das Fahrzeugmaterial sind aber außen vor. Dies wäre aber der logische und konsequente nächste Schritt.

Der zusätzliche Fördertatbestand darf natürlich nicht dazu führen, dass Stadt gegen Land ausgespielt wird. Wir haben in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass wir das Mindestfördervolumen im Mobilitätsfördergesetz sukzessive und verlässlich anheben wollen. Das Mobilitätsfördergesetz beschreibt bisher eine Untergrenze an jährlich zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel für die genannten Fördertatbestände. Es braucht aber mehr als politische Absichtserklärungen der Anhebung, sondern eine verlässliche und stetige Veränderung der Untergrenze, wenn wir wirklich vorankommen wollen.

Wir sind der Auffassung, dass unser Gesetzentwurf eine gute, eine logische und eine notwendige Veränderung im bestehenden Mobilitätsfördergesetz darstellt und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss.“