Tariftreue muss im Sinne der Arbeitnehmer*innen kontrollierbar sein – SPD-Entwurf sorgt für Sicherheit und Klarheit

Bild: Angelika Aschenbach

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute ihren Entwurf für ein neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz vorgestellt. Der Entwurf soll in der kommenden Woche im Plenum des Landtags diskutiert werden.

„Nachdem sich die Landesregierung standhaft bemüht, alle Probleme, die es mit dem bestehenden hessischen Vergaberecht gibt, unter den Teppich zu kehren, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der die wesentlichen Kritikpunkte beseitigt“, erläuterte die Fachsprecherin der SPD-Fraktion, Elke Barth, am Donnerstag in Wiesbaden. Es gebe viele Hinweise darauf, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen nicht ausreichten, um bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Lohndumping zu verhindern. Diese aber ignoriere die schwarzgrüne Landesregierung beharrlich, so Elke Barth. Sie sagte: „Im bundesweiten Vergleich sind insbesondere am Bau die tatsächlich gezahlten Löhne in Hessen seit Jahren auffallend niedrig – und das, obwohl Hessen allgemein kein Niedriglohnstandort ist. Dies ist ein deutliches Indiz, dass bei den öffentlichen Auftragsvergaben in Hessen, die immerhin etwa 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmachen, etwas nicht in Ordnung ist. Das wollen wir ändern.“

Das Hauptproblem des derzeit gültigen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) bestehe in den lückenhaften Kontrollmechanismen, vor allem wenn der eigentliche Auftragnehmer auf Subunternehmer zurückgreife, erläuterte Elke Barth: „Im Prinzip besteht die Kontrolle heute darin, dass der Auftragnehmer seinem öffentlichen Auftraggeber bestätigt, dass er selbst und seine Subunternehmer die sozialen und tariflichen Standards einhalten. Allerdings muss der Auftragnehmer dabei nicht für die Richtigkeit der Angaben seiner Subunternehmer haften. Allein das ist absurd, denn so eine Regelung öffnet dem Missbrauch der Nachunternehmer-Konstruktion Tür und Tor.“ Die SPD-Fraktion fordere daher die Einrichtung einer Prüfbehörde des Landes bei den Regierungspräsidien, die verdachtsunabhängige Stichprobenkontrollen vornehmen könne. „Denn“, so Barth, „ein Gesetz, dessen Einhaltung nicht kontrolliert werden kann, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.  Die Regierungspräsidien sind die richtige Stelle, um dort die Aufsicht über die Einhaltung der Tariftreue anzusiedeln.“

Zudem will die SPD-Fraktion die Zahl der Subunternehmer bei öffentlichen Aufträgen auf drei Stufen begrenzen. „Die Konstrukte, in denen ein Auftrag faktisch unbegrenzt von einem Nachunternehmer zum nächsten weitergereicht wird, dienen in erster Linie der Verschleierung. Häufig enden die derzeit zulässigen, langen Subunternehmerketten irgendwo im osteuropäischen Ausland, wo dann zwei Euro in der Stunde gezahlt werden und eine Verfolgung durch deutsche Behörden nicht möglich ist,“ erläuterte Barth. Ergänzend schreibe der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion die Einhaltung der neuen europäische Entsenderichtlinie vor, die das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ verpflichtend festschreibe.

„Wir fordern seit vielen Jahren ein Vergabe- und Tariftreuegesetz für Hessen, das auch wirklich im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer funktioniert. Denn das geltende Gesetz von Schwarzgrün funktioniert eben nicht, weil es erhebliche Regelungslücken hat und faktisch nicht kontrolliert werden kann. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in der kommenden Woche im Landtag debattieren wollen, haben wir wieder einmal die Arbeit gemacht, die eigentlich die Landesregierung erledigen müsste“, stellte Elke Barth fest.