SPD-Landtagsfraktion stellt Gesetzentwurf zur Landarztquote vor –
Wichtiges Element zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur sog. Landarztquote vorgelegt, der in Erster Lesung im Plenum diskutiert wurde.
„Die Nachbesetzung von Hausarztsitzen in unserer ländlichen Region wird immer schwieriger. Schon heute ist es oft eine Herausforderung, in erreichbarer Nähe zum Wohnort eine allgemeinärztliche Praxis zu finden,“ erläuterte Karina Fissmann.
Das Problem werde sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, wenn noch mehr Hausärztinnen und Hausärzte auf dem Land, die das Ruhestandsalter erreichen oder bereits überschritten hätten, ihre Praxis endgültig schließen, ohne einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gefunden zu haben, so Fissmann weiter.
„Unser Ziel ist es, die beste medizinische Versorgung für alle Menschen in Hessen sicher zu stellen, in den Städten genauso wie auf dem Land und unabhängig von Einkommen, Alter oder Mobilität,“ ergänzt die Landtagsabgeordnete.
Deshalb müsse die Landesregierung dringend handeln und Maßnahmen ergreifen, um jungen, an einer Landarzttätigkeit interessierten Menschen, die Möglichkeit eines Medizinstudiums eröffnen, die sich dann auch tatsächlich im ländlichen Raum niederlassen, sagt sie.
„Die zeitnahe Einführung einer Landarztquote ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den drohenden Ärztemangel insbesondere in unserem ländlichen Raum. Voraussetzung hierfür sind zusätzliche Studienplätze für Mediziner. Hier ist die Landesregierung gefordert. Die sog. digitalen eHealth-Angebote und Telemedizin können keinen Hausarzt aus Fleisch und Blut ersetzen. Die Landarztquote ist deshalb ein ganz zentraler Baustein zur Verbesserung der medizinischen Versorgung,“ so die Landtagsabgeordnete Karina Fissmann abschließend.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion sieht vor, dass zehn Prozent der Medizinstudienplätze für solche Bewerberinnen und Bewerber reserviert werden, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre lang als niedergelassener Hausarzt bzw. Hausärztin in einem Gebiet zu praktizieren, das von einer ärztlichen Unterversorgung betroffen oder bedroht ist. Im Gegenzug soll diesen Studenten ein privilegierter Zugang zum Medizinstudium eingeräumt werden. Sollte sich eine Kandidatin/ein Kandidat nach Abschluss des Medizinstudiums nicht als Hausarzt auf dem Land niederlassen, würden Vertragsstrafen von bis zu 250.000 Euro festgelegt.