SPD-Landtagsabgeordnete fordern die Landesregierung auf, den Unternehmern durch eigenes Soforthilfeprogramm unter die Arme zu greifen
WIESBADEN/WERRA-MEISSNER. „Die Soloselbstständigen stehen zurzeit nicht nur finanziell vor einer großen Herausforderung. Neben dem fehlenden Geldern, fürchten sie auch um ihre zukünftige Existenz“, sagen die SPD-Landtagsabgeordneten Knut John und Karina Fissmann, die hier dringenden Handlungsbedarf sehen. „Corona-Soforthilfen können von vielen leider nicht in Anspruch genommen werden, weil nur Liquiditätsengpässe bei den Betriebsausgaben gezahlt werden“, betont Fissmann. Ein eigenes hessisches Soforthilfeprogramm müsse auf den Weg gebracht werden, macht sie deutlich.
„Der Weg zur Grundsicherung, ist zwar ein guter Grundgedanke, aber viel zu bürokratisch. Wir brauchen daher eine echte Alternative für diesen Personenkreis, damit betroffene Soloselbstständige jetzt schnelle Hilfe in der Not bekommen“, so John. Kritik an Bund und Land seien hier jedoch unangebracht. Vielmehr müsse jetzt eine Lösung her, damit diese Menschen auch nach der Corona-Krise handlungsfähig blieben. „Und so lange es keine andere Regelung für diese Gruppe gibt, muss das Land handeln“, fordern die SPD-Landtagsabgeordneten, die als gutes Vorbild die Bundesländer Baden-Württemberg und Hamburg sehen. „Sie unterstützen Soloselbstständige mit einem eigenen Landesprogramm. Hieran sollte sich Hessen orientieren“, sagt John.
Baden-Württemberg zahle diesem Personenkreis aus Landesmitteln für einen Zeitraum von drei Monaten einen Pauschalbetrag von je 1.180 Euro, in Hamburg würden neben den Hilfen aus Bundesmitteln, zusätzliche pauschale Förderungen von 2.500 Euro zum Ausgleich von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln gezahlt, bringt Fissmann das Konzept der beiden Länder näher.
„Wir können die Soloselbstständigen nicht im Stich lassen. Sie sind mittlerweile zu einem beachtlichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor herangewachsen, der ohne die notwendige Unterstützung nach und nach wegbrechen würde“, machen die Landtagsabgeordneten deutlich, die gleichzeitig einen Appell an die schwarzgrüne Landesregierung richten: „Es gibt keinen ersichtlichen Grund, diese Hilfen wegen fehlender Fördermittel nicht zu gewähren. Mit dem Corona-Nachtragshaushalt stehen insgesamt zwei Milliarden Euro Landesmittel für sofortige Hilfen und Maßnahmen zur Verfügung!“
Für die Soforthilfen seien bisher rund 615 Millionen Euro geflossen, die zu rund Dreiviertel vom Bund getragen würden. „Hier ist noch viel Luft nach oben, um den Soloselbstständigen aus Landesmitteln aus der Krise zu helfen“, so Fissmann und John.
Ein weiterer Aspekt für diese Personenkreise würde auch nach der Corona-Krise wieder stärker in den Mittelpunkt rücken: „Wir müssen sie besser vor Arbeitslosigkeit und Altersarmut schützen, indem wir sie in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einbinden und auch bei der Arbeitslosenversicherung berücksichtigen“, so die beiden Abgeordneten abschließend.