Mörder von Dr. Walter Lübcke war schon lange zum Töten entschlossen – Behördenversagen muss aufgeklärt werden

Bild: Angelika Aschenbach

Die Generalbundesanwaltschaft hat heute vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt Anklage gegen den Rechtsextremisten Stephan E. erhoben. Ihm werden der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019, der versuchte Mord an einem Asylbewerber im Januar 2016 sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Ebenfalls angeklagt ist E.s mutmaßlicher Helfer Markus H., dem Beihilfe zum Mord sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte dazu am Mittwoch: „Die Ermittlungen haben die Generalbundesanwaltschaft zu der Überzeugung gebracht, dass Stephan E. den Mord an Dr. Walter Lübcke aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven begangen hat, die sich aus einer völkisch-nationalistischen Grundhaltung speisen. Anders gesagt: Stephan E. ist ein skrupel- und gewissenloser Rechtsterrorist. Die Generalbundesanwaltschaft hat auch ermittelt, dass E. schon in den Jahren 2017 und 2018 den Wohnort von Dr. Walter Lübcke in der Absicht aufgesucht hat, diesen zu töten. E. hat seine abscheuliche Bluttat also jahrelang geplant. Die strafrechtliche Würdigung von E.s Verbrechen bleibt der Staatsschutzkammer des OLG Frankfurt vorbehalten. Politisch aber muss dringend geklärt werden, wieso der gefährliche Rechtsterrorist Stephan E. aus dem Blickfeld der hessischen Sicherheitsbehörden verschwinden konnte. Denn immerhin handelt es sich hier um einen Mann, der wegen mehrerer politisch motivierter Gewaltverbrechen vorbestraft war, der immer wieder bei Versammlungen von behördenbekannten rechtsextremen Gruppierungen und Neonazis auftauchte und der offensichtlich fest entschlossen war, zu töten. Dass ein politischer Krimineller mit dieser Vorgeschichte und diesem Gewaltpotenzial dem Verfassungsschutz zehn Jahre lang nicht aufgefallen ist, lässt nur einen Schluss zu: Die beteiligten Behörden haben sich in diesem Fall nicht nur Versäumnisse zuschulden kommen lassen, sie haben offensichtlich versagt. Und dieses Versagen werden wir in dem kommenden Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags gründlich ausleuchten.“