Kleine Anfrage von Tanja Hartdegen (SPD) und Karina Fissmann (SPD) vom 20.10.2021
und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vorbemerkung Fragestellerinnen:
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist ein sehr waldreicher Landkreis. Nicht umsonst wird er auch „Waldhessen“ genannt. Die Entwicklung des Waldes und insbesondere der Waldfläche ist daher hier von besonderem Interesse.
Waldflächen dürfen zur dauerhaften Nutzungsänderung nur gerodet werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Kann kein Ausgleich durch Ersatzaufforstungen geschaffen werden, ist eine Walderhaltungsabgabe zu entrichten. Die Abgabe ist zur Erhaltung des Waldes zu verwenden.
Hier geht’s zur kompletten Kleinen Anfrage: 06568_Entwicklung_der_Waldflaechen_im_Kreis_Hersfeld-Rotenburg