Kleine Anfrage von Gerald Kummer (SPD), Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD), Karina Fissmann (SPD) und Sabine Waschke (SPD) vom 26.10.2021
und Antwort Ministerin der Justiz
Vorbemerkung Fragesteller:
Folglich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2019 bedarf es eines täglichen richterlichen Bereitschaftsdienstes i.d.R. im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie bei Bedarf während der Nachtzeit. Aufgrund der Organisation und Tätigkeit des Bereitschafsdienstes erfahren Richterinnen und Richter eine zu-nehmende Belastung.
Hier geht’s zur kompletten Kleinen Anfrage: 06583_Richerlicher_Bereitschaftsdienst