Kleine Anfrage: Richterlicher Bereitschaftsdienst

Karina Fissmann
Karina Fissmann

Kleine Anfrage von Gerald Kummer (SPD), Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD), Karina Fissmann (SPD) und Sabine Waschke (SPD) vom 26.10.2021

und Antwort Ministerin der Justiz

Vorbemerkung Fragesteller:
Folglich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2019 bedarf es eines täglichen richterlichen Bereitschaftsdienstes i.d.R. im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie bei Bedarf während der Nachtzeit. Aufgrund der Organisation und Tätigkeit des Bereitschafsdienstes erfahren Richterinnen und Richter eine zu-nehmende Belastung.

Hier geht’s zur kompletten Kleinen Anfrage: 06583_Richerlicher_Bereitschaftsdienst