SPD-Fraktion fordert Finanzierung über Landeshaushalt: 1,7 Mio. Euro für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger
WIESBADEN/WILDECK. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, und der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Marius Weiß, haben am Mittwoch in Wiesbaden die Änderungsanträge der SPD zum Landeshaushalt 2022 vorgestellt. Der Haushalt soll in der nächsten Plenarwoche des Hessischen Landtags (1. bis 3. Februar) beraten und beschlossen werden.
„Die SPD-Landtagsfraktion hat unter anderem beschlossen, 1,7 Millionen Euro für die betroffenen Richelsdorfer Bürgerinnen und Bürger im Landeshaushalt 2022 beantragen zu wollen“, macht Fissmann deutlich, die mit diesem Haushaltsantrag Nägel mit Köpfen machen möchte. „Wir teilen nach wie vor die Meinung der Bürgerinitiative und der Gemeinde Wildeck, dass das Land Hessen für die Kosten der belasteten Grundstücke und die daraus entstehenden Folgekosten aufkommen muss“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete, die sich von Anfang an für die Richelsdorfer in Wiesbaden stark gemacht hat. „Wir haben stets deutlich gemacht, dass wir das Land Hessen, völlig unabhängig vom Ergebnis des Rechtsgutachtens, in der Verantwortung sehen und eine Lösung im Sinne der Betroffenen anstreben“, so Fissmann.
Insgesamt ginge man von 18.000 Quadratmetern belasteter Fläche aus. „Die gesamten Kosten werden auf rund 2,5 Millionen Euro geschätzt. Mit 1,7 Million Euro könnten zumindest die Kosten der privaten Grundstückeigentümer übernommen werden. Das ist eine super Sache“, macht Wildecks Bürgermeister Alexander Wirth deutlich. „Jetzt gilt es zu entscheiden, ob diese bis zu 300 Jahre zurückliegenden Verunreinigungen des Bodens landesseitig finanziert werden sollen“, sagt Fissmann.
Die SPD sehe mit Interesse den inhaltlichen Beratungen der eigenen Anträge entgegen, sagte Marius Weiß und fügte hinzu: „Mit großer Wahrscheinlichkeit werden wir aber dieselbe Prozedur erleben wie immer unter Schwarzgrün – dass nämlich unsere Anträge mit der Mehrheit von CDU und Grünen ohne ein einziges Wort der Begründung abgelehnt werden.“